Einspeisevergütung: aktuelle Vergütungssätze
Maßgeblich ist das Inbetriebnahmedatum. Die folgenden Sätze gelten für neue Anlagen in der aktuellen Periode.
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung | Gültig |
|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh | 01. August 2026 – 31. Januar 2027 |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh | 01. August 2026 – 31. Januar 2027 |
EEG 2027
Wir führen hier den Stand des Verfahrens mit Datum – keine Prognosen. Der Einspeisevergütungs-Rechner rechnet mit diesen Sätzen.
Häufige Fragen
Welche Einspeisevergütung gilt für meine neue PV-Anlage?
Maßgeblich ist das Inbetriebnahmedatum. Für Anlagen bis 10 kWp gelten in der aktuellen Periode 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.
Was ändert sich mit der EEG-Reform 2027?
Fuer neue kleine Anlagen ist ein Uebergangsregime von rund 1 ct weniger vorgesehen; eine Abschaffung wird diskutiert. Status: In parlamentarischer Beratung.
Teil- oder Volleinspeisung – was ist der Unterschied?
Bei Teileinspeisung nutzen Sie einen Teil des Stroms selbst und speisen den Rest ein. Bei Volleinspeisung speisen Sie den gesamten Ertrag ein und erhalten dafür einen höheren Satz.
Quelle: BNetzA / EEG (Datenlizenz Deutschland). Stand: 30. Oktober 2026. BNetzA / EEG.
Stand der Daten: 2026-10-30. Angaben ohne Gewähr.